#Barrierefreiheit für deine Website – jetzt fit für das BFSG werden

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und betrifft damit viele Unternehmen in Deutschland direkt. Wer bis dahin nicht handelt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust von SEO-Sichtbarkeit, Reichweite und potenziellen Kunden. 

#Die.Digitalfabrik unterstützt dich dabei, deine Website barrierefrei zu gestalten: BFSG-konform, nutzerfreundlich und zukunftsorientiert. 

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreiheit im Web heißt: Jeder soll deine Website unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen nutzen können. Das betrifft u.a. folgende Punkte: 

zwei menschen am computer, der eine schaut drauf, der andere zeigt mit dem finger auf den bildschirm

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen auch Websites. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen, und das europaweit einheitlich. 

Betroffen sind insbesondere: 

  • E-Commerce-Websites und Online-Shops 
  • Buchungsplattformen und Ticketdienste 
  • Apps und digitale Services 
 

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Insbesondere ab einer gewissen Unternehmensgröße oder bei Produkten mit breiter öffentlicher Relevanz ist die Barrierefreiheit ein besonders wichtiges Merkmal einer Website und anderen digitalen Produkten. 

Auch bestehende Websites müssen nachgerüstet werden – nicht nur neue Projekte. Wer den Anforderungen nicht nachkommt, muss mit behördlichen Prüfungen, Bußgeldern und öffentlichen Abmahnungen rechnen. 

 

Typische Problemstellen auf nicht-barrierefreien Websites sind u.a.: 

  • Nicht ausreichende Kontraste, die es Menschen mit Sehschwächen schwer machen 
  • Fehlende Alternativtexte für Bilder, was ein Hindernis für Screenreader-Nutzer darstellt 
  • Unlogische Navigationsstrukturen oder nicht tastaturbedienbare Inhalte 
  • Komplizierte Sprache, die Menschen mit kognitiven Einschränkungen ausschließt 
  • Nicht erkennbare Fokuszustände, z. B. beim Ausfüllen von Formularen 

 

Wer nicht reagiert, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Imageverlust. Gleichzeitig zeigt eine barrierefreie Website, dass dein Unternehmen zukunftsorientiert, inklusiv und kundenfreundlich denkt. 

Ob dein Unternehmen von dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) betroffen sein könnte können wir gerne in einem unverbindlichen Gespräch gemeinsam einschätzen. 

barrierefreiheit tastatur

So optimiert #Die.Digitalfabrik
deine Website

Wir machen deine Website zu einem barrierefreien Erlebnis für alle Nutzer. Jedes Projekt hat seine eigenen Ansprüche und Ansätze, im Grunde lassen sich Barrierefreiheit-Projekte bei #Die.Digitalfabrik in die folgenden Projektphasen einteilen: 

1.

Audit und Analyse:

Wir prüfen deine bestehende Website auf Barrierefreiheit nach den WCAG-Richtlinien und gesetzlichen Anforderungen.

2.

Konzeption und UX-Optimierung:

Wir entwickeln sinnvolle Anpassungen, die Barrieren abbauen, ohne dabei dein Design zu zerstören.

3.

Technische Umsetzung:

Unsere Entwickler sorgen für eine technisch saubere, performante Integration der Maßnahmen in dein System.

4.

Testing und gemeinsamer Austausch:

Wir testen die umgesetzten Maßnahmen und stimmen uns während des gesamten Prozesses mit dir ab.

Auch wenn du noch keine Website hast, oder einen Relaunch durchführen möchtest, können wir dich dabei unterstützen, die Barrierefreiheit schon von Anfang an in die Planung einzubeziehen. So ist deine Website für die Zukunft gewappnet und es erwarten dich keine unschönen Überraschungen. 

Was #Die.Digitalfabrik zu deinem idealen Partner für Barrierefreiheit macht

Mach deine Website zukunftssicher und barrierefrei

Nutze die Chance und bring deine Website nicht nur auf den neuesten Stand, sondern öffne sie für alle Menschen. 

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren – gemeinsam machen wir deine Website barrierefrei und gesetzeskonform. 

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit und dem BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Einschränkungen zugänglich zu machen. Es betrifft u.a. Online-Shops, Buchungsplattformen, Apps und Websites, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher*innen anbieten. Es gibt ein paar wenige Ausnahmen, z.B. unter einer bestimmten Unternehmensgröße. 

Ja. Das BFSG betrifft nicht nur neue digitale Angebote, sondern auch bestehende Websites, Apps oder Shops, sofern sie nach dem 28. Juni 2025 weiter aktiv angeboten werden. Bestehende Systeme müssen also nachgerüstet werden. 

Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall ein Untersagen des digitalen Angebots. Gleichzeitig leidet gegebenenfalls dein Unternehmens-Image, da Barrierefreiheit auch gesellschaftlich immer stärker eingefordert wird. 

Die Kosten hängen vom aktuellen Stand deiner Website, dem verwendeten System und der Tiefe der notwendigen Anpassungen ab. Im Erstgespräch analysieren wir deine Website und machen dir ein transparentes, individuelles Angebot ohne versteckte Kosten. 

Barrierefreiheit sorgt für eine bessere Nutzererfahrung für alle, nicht nur für Menschen mit Einschränkungen. Du profitierst von: 

  • besserer Usability 
  • mehr Sichtbarkeit in Suchmaschinen (SEO) 
  • höhere Conversion-Rates 
  • geringere Bounce-Rates durch frustrierende Nutzererfahrungen 
  • und einem positiven, inklusiven Markenbild. 

In den meisten Fällen: Nein. Wir analysieren deine Seite gezielt und nehmen Anpassungen modular vor – technisch, visuell und inhaltlich. So bleibt dein Corporate Design erhalten und du sparst Zeit und Budget. Wenn du aber ohnehin schon über einen Relaunch deiner Website nachgedacht hast, kann die Optimierung für die Barrierefreiheit der ideale Zeitpunkt dafür sein.